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Für Solo-Selbstständige

Belegverwaltung für Selbstständige und Einzelunternehmer.

Wer ohne eigene Buchhaltungsabteilung arbeitet, braucht keine überladene Finanzsoftware. Belegis hilft Einzelunternehmern, Freiberuflern und Solo-Selbstständigen, Belege laufend zu sammeln, selbst zu prüfen und geordnet weiterzugeben.

Weniger Verwaltungsarbeit neben dem eigentlichen Geschäft

Bei Solo-Selbstständigen entsteht Buchhaltung meist neben Kundenarbeit, Projekten und Akquise. Belege kommen per E-Mail, Download, Kassenbon oder Foto. Belegis schafft einen einzigen Eingang und einen festen Prüfablauf, damit sich die Arbeit nicht bis zum Jahresende ansammelt.

Das Dashboard zeigt Einnahmen, Ausgaben, Gewinn und – soweit relevant – Umsatzsteuerwerte für den gewählten Zeitraum. Die Werte werden aus den bestätigten Belegen berechnet und bleiben eine vorbereitende Übersicht, keine Steuerberechnung mit Gewähr.

Passend für unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten

Ob IT-Freelancer, Designerin, Coach, Fotograf, Handwerkerin oder kleiner Onlinehandel: Die Grundaufgabe bleibt gleich. Belege müssen auffindbar sein, betriebliche Kategorien brauchen eine klare Zuordnung und die Übergabe an die Steuerberatung soll ohne erneutes Abtippen funktionieren.

  • Software, Hosting und Fortbildung
  • Fahrt-, Reise- und Bewirtungskosten
  • Material, Werkzeug und Wareneinkauf
  • Ausgangsrechnungen und sonstige Einnahmen

Einzelunternehmen ist nicht gleich Kleinunternehmer

Einzelunternehmen beschreibt die Rechtsform, die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Belegis unterstützt deshalb sowohl einen Kleinunternehmer-Modus mit Bruttobeträgen als auch die getrennte Erfassung von Netto und Umsatzsteuer. Welche Einstellung fachlich passt, klärst du bei Unsicherheit mit deiner Steuerberatung.

Häufige Fragen

Kurz und eindeutig beantwortet.

Eignet sich Belegis für Freiberufler?

Ja. Belegis ist für Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Solo-Selbstständige gedacht, die ihre Belege verwalten und eine EÜR vorbereiten.

Ist ein Einzelunternehmer automatisch Kleinunternehmer?

Nein. Einzelunternehmen ist eine Rechtsform. Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Regelung und kann – bei erfüllten Voraussetzungen – gewählt oder angewendet werden.

Kann meine Steuerberatung die Daten weiterverarbeiten?

Belegis erstellt unter anderem DATEV-EXTF-Buchungsstapel sowie CSV- und PDF-Ausgaben. Stimme Kontenrahmen und Übergabeformat am besten vorab mit der Kanzlei ab.

Belege nicht nur sammeln, sondern abschließen.

Kostenlos starten. Keine Zahlungsdaten für den Einstieg.

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